Hallenordnung

der Eis Arena Wolfsburg

bei Spielen der Grizzlys Wolfsburg

§ 1 - Geltungsbereich

  1. Die Hallenordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Eis Arena Wolfsburg und den angeschlossenen Außenanlagen.
  2. Die Besucher der Arena erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder sonstigen Zugangsberechtigungen, spätestens jedoch mit dem Betreten der Eis Arena die Hallenordnung als verbindlich an.
    Neben der vertraglichen Regelung gegenüber Besuchern der Eis Arena Wolfsburg gilt die Hausordnung insbesondere als Ausgestaltung des Hausrechts gegenüber allen Personen, die sich in der Eis Arena Wolfsburg aufhalten.
  3. Die Benutzung der Arena durch Vereine, Organisationen, Schulklassen oder Gruppen wird ungeachtet der Geltung dieser Hallenordnung separat geregelt.

§ 2 - Hausrecht / Verstoß gegen die Hallenordnung

  1. Das Hausrecht üben im normalen Hallenbetrieb die Mitarbeiter der Eis Arena Wolfsburg aus.
  2. Bei Veranstaltungen der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH wird das Hausrecht auf den Veranstalter, dessen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) und die Polizei übertragen. Diese sind berechtigt, Besuchern nach Maßgabe dieser Hallenordnung Weisungen zu erteilen.
  3. Die Sicherheit und Ordnung in der Arena darf nicht beeinträchtigt werden. Besucher können bei Zuwiderhandlung gegen diese Hallenordnung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus der Arena verwiesen werden. Halten sich Besucher in schwerwiegenden Fällen nicht an die Hallenordnung, kann ein längeres oder dauerhaftes Hallen-Verbot angeordnet werden.

§ 3 - Zutritt und Aufenthalt von Besuchern zu Veranstaltungen

  1. Im Geltungsbereich dieser Hallenordnung hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.
  2. In der Eis Arena dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten oder sonstige Zugangsberechtigungen sind stets mit sich zu führen.
  3. Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten der Eis Arena sowie bei Kontrollen in der Halle den gemäß § 2.2 dieser Hallenordnung aufgeführten Personen seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
    Weiterhin ist dieser Personenkreis berechtigt, im Geltungsbereich dieser Hallenordnung die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in ihre von der Behörde ausgestellten Ausweispapiere (Bundespersonalausweis, Reisepass, etc.) zu überprüfen.
    Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung oder Identitätsprüfung verweigern, können bei der Zutrittskontrolle zurückgewiesen oder aus der Eis Arena verwiesen werden.
  4. Der in § 2.2 dieser Hallenordnung aufgeführte Personenkreis ist berechtigt, Personen einschließlich der von ihnen mitgeführten Sachen – auch durch den Einsatz technischer Mittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  5. Es ist untersagt, die Eis Arena erkennbar betrunken, unter Drogeneinfluss oder in einem sonstigen Zustand, der die Geschäfts-, Urteils- oder Reaktionsfähigkeit in erheblichem Maße beeinträchtigt, zu betreten.
    Personen, die sich in dem zuvor beschriebenen Zustand in der Eis Arena aufhalten, können der Halle verwiesen werden.
  6. Ebenso ist der Zutritt zur Eis Arena bei geltenden bundesweiten oder stadionbezogenen Betretungsverboten untersagt.
  7. Ein Anspruch zurückgewiesener oder der Halle verwiesener Besucher auf Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
  8. Die Nutzer von ermäßigten Karten (z.B. Rentner, Schüler, etc.) haben bei der Zutrittskontrolle und bei Kontrollen innerhalb der Eis Arena durch die in § 2.2 dieser Hallenordnung genannten Personen auf Verlangen den Nachweis über den Ermäßigungsgrund (z.B. Rentenausweis, Schülerausweis, etc.) vorzuzeigen.
    Kann dieser nicht vorgelegt werden, ist der SOD berechtigt, dem Ticketinhaber den Zutritt zu verwehren bzw. die Person der Halle zu verweisen.
  9. Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Arena nur in Begleitung einer erwachsenen, die Aufsicht ausübenden, Person besuchen.
  10. Um die Betreuung von Rollstuhlfahrern während der Veranstaltung und deren Sicherheit im Evakuierungsfall zu gewährleisten, erhalten Rollstuhlfahrer nur mit einer Begleitperson (mindestens 16 Jahre) Zutritt zur Eis Arena.
  11. Jeder Besucher willigt für alle Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, ein.

§ 4 - Allgemeine Verbote und Verhaltensregeln

  1. Im gesamten Gebäudekomplex der Eis Arena, auch in den offenen Bereichen, besteht striktes Rauchverbot. Dies gilt auch für Elektro-Zigaretten.
  2. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist untersagt.
  3. Der Betrieb eigener Musikapparate ist nicht erlaubt.
  4. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art ist untersagt.
  5. Notausgänge und Fluchtwege, Ein- und Ausgänge, Korridore und Treppen sind stets freizuhalten und dürfen unter keinen Umständen verstellt werden.
  6. Die Besucher haben den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes (u.a. DLRG), des Sicherheits- und Ordnungsdienstes (SOD) sowie des Stadionsprechers unbedingt und unmittelbar Folge zu leisten.
  7. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher auch verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes andere Plätze, als die auf ihrer Eintrittskarte vermerkten, einzunehmen. Diese können sich unter Umständen auch in anderen Blöcken befinden.
  8. Es ist ausschließlich dem Betriebspersonal überlassen, einzelne Anlagenteile aus betrieblichen Gründen zu öffnen oder zu schließen.
  9. Das Erteilen von Unterrichtseinheiten gegen Entgelt bedarf einer besonderen Einwilligung des Betreibers sowie der Einwilligung des Sportamtes.

§ 5 - Zusätzliche Regelungen und Verbote
bei Spielen der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH

  1. Den Besuchern der Eis Arena ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
    1. Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können
    2. Gassprühdosen, ätzende und färbende Substanzen
    3. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
    4. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten
    5. Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Erzeugnisse sowie Wunderkerzen
    6. mechanisch betriebene Lärminstrumente, Trillerpfeifen und Vuvuzelas
    7. Tiere
    8. Laser-Pointer
    9. Ton- und/oder Bildaufzeichnungsgeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung oder Verbreitung über das Internet oder andere Medien. Ausnahmegenehmigungen sind über den Medien-Verantwortlichen der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH zu beantragen
    10. Drogen jeglicher Art im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
    11. Behältnisse (z. Bsp. Taschen Rucksäcke, Koffer), die größer als eine Din-A-4-Seite sind. Ausnahmegenehmigungen sind im Vorwege über den Sicherheitsmanager der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH zu beantragen

  2. Verboten ist den Besuchern insbesondere:
    1. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten
    2. das Befahren des Geländes der Eis Arena mit Fahrzeugen, ohne Erlaubnis der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH
    3. mit Gegenständen aller Art zu werfen
    4. Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper oder sonstige pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen sowie die Vorbereitung und Durchführung hierzu durch Hilfestellung (z. B. durch das Verdecken mit dem eigenen Körper, Fahnen oder ähnlichen Gegenständen) zu ermöglichen
    5. der Verkauf von Eintrittskarten und Waren, das Verteilen von Drucksachen und Werbeprospekten sowie die Durchführung von Sammlungen ohne Erlaubnis der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH
    6. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
    7. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten
    8. die gezielte Verschmutzung der Eis Arena durch das Wegwerfen von Gegenständen wie z. B. Papier, Papierschnipsel, Papierrollen, Pappbecher, Pappteller, Servietten u. ä.
    9. das Rufen fremdenfeindlicher, rassistischer oder rechtsradikaler Parolen sowie das Zeigen ebensolcher Transparente und Fahnen sowie Hinweise im äußeren Erscheinungsbild, die auf eine solche Einstellung hinweisen. Zuwiderhandlungen werden mit Stadionverbot geahndet und ggf. strafrechtlich verfolgt
    10. die Benutzung von mechanisch oder mit Pressluft betriebenen Lärminstrumenten wie z. B. Trillerpfeifen, Vuvuzelas, etc.
    11. das Provozieren anderer Zuschauer zu Hass und Gewalt gegenüber den Schiedsrichtern, Spielern oder sonstiger Personen

  3. Fahnen und Transparente:
    Fahnen und/oder Transparente sind im Vorwege schriftlich über die Fanbetreuer und/oder den Sicherheitsmanager der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH anzumelden. Der Sicherheitsmanager entscheidet im Rahmen von Einzelfallentscheidungen über eine entsprechende Genehmigung.

§ 6 - Stehbereiche in der Eis Arena Wolfsburg
Heim- und Gästefan-Stehbereiche

(siehe Anlage „Hallenplan“)

  1. Der Heimfan-Stehplatz-Bereich des EHC Wolfsburg befindet sich im gesamten Bereich der Blöcke 10 und 11 sowie im Stehplatz-Bereich oberhalb der Blöcke 12 - 14 und anschließend an Block 14.
    Es ist grundsätzlich verboten, sich als Gastfan in diesem Bereich aufzuhalten und/oder die Fanartikel und/oder -utensilien des Gastvereins zu präsentieren.

    Der in § 2.2 dieser Hallenordnung aufgeführte Personenkreis ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten als solche auffallen, aus diesem Bereich zu entfernen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für die dortigen Plätze besitzen.
    Ist die Eis Arena ausverkauft, wird der betreffende Zuschauer der Halle verwiesen bzw. der Zutritt zur Halle verweigert.

  2. Der Gästefan-Stehplatz-Bereich befindet sich zwischen den Blöcken 11 und 12 in der Eis Arena und ist grundsätzlich den Gästefans vorbehalten.
    Im Bedarfsfall ist eine variable Erweiterung des Gästefan-Stehplatz-Bereichs auf die über dem Block 12 befindlichen Stehplätze möglich. Nach Bedarf kann der Gästefan-Bereich auch auf die Sitzplätze im Block 12 ausgeweitet werden.
    Es ist grundsätzlich verboten, sich als Heimfan im Gästefan-Bereich aufzuhalten und/oder die Fanartikeln oder -utensilien des Heimvereins zu präsentieren.

    Die in § 2.2 dieser Hallenordnung aufgeführten Personen sind angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Heimfan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten als solche auffallen, aus diesem Bereich zu entfernen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für die dortigen Plätze besitzen.
    Ist die Eis Arena ausverkauft, wird der betreffende Zuschauer der Halle verwiesen bzw. der Zutritt zur Halle verweigert.

Sollten durch Zuwiderhandlung gegen die genannten Richtlinien Einschränkungen hinsichtlich Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit entstanden sein, die die DEL mit Strafgeldern belegt, so behält sich die EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH vor, den Verursacher in Regress zu nehmen.

§ 7 - Besonderheiten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Eisbetrieb

  1. Während der Eisbereitung darf die Eisfläche nicht betreten werden.
  2. Das Sitzen auf der Bande und auf der Eisfläche ist nicht gestattet.
  3. Eishockey darf nicht zu den öffentlichen Laufzeiten gespielt werden.
  4. Das Schlittschuhlaufen gegen die Laufrichtung und das Kettenlaufen ist nicht erlaubt.
  5. Mit Schlittschuhen dürfen nur die dafür vorgesehenen Flächen und Räume betreten werden.

§ 8 - Haftung

  1. Das Betreten und Benutzen der Eis Arena erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Eissportarten sind dynamische, mitreißende, spannende und nicht zuletzt schnelle Sportarten. Ungeachtet aller Sicherheitsvorkehrungen weisen wir darauf hin, dass im normalen Eisbetrieb, insbesondere aber im Eishockey-Spielbetrieb auch für das Publikum spezifische Verletzungsrisiken bestehen, beispielsweise durch zerbrechende Schläger oder einen verirrten Puck. Zuschauer wie auch aktive Sportler müssen sich dieser Risiken bewusst sein und werden dringend aufgefordert, dem Eisbetrieb beziehungsweise dem Spielverlauf auch aus Gründen der eigenen Sicherheit aufmerksam zu folgen!
  3. Die Stadt Wolfsburg sowie die EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH haften nur für schuldhaft verursachte Schäden an Gesundheit, Leib oder Leben im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
  4. Für Schäden, die aus dem normalen Eisbetrieb, insbesondere aber aus dem Eishockey-Spielbetrieb heraus, entstehen, übernehmen die Stadt Wolfsburg sowie die EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH ausdrücklich keine Haftung.
  5. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haften weder die Stadt Wolfsburg noch die EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH.
  6. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

§ 9 - Zuwiderhandlungen

  1. Wer den Vorschriften dieser Hallenordnung zuwider handelt, kann ungeachtet der sonstigen Rechte der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus der Eis Arena verwiesen werden.
    Dasselbe gilt für Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mittel, stehen.
  2. Besteht der Verdacht, dass Personen eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, so kann Anzeige erstattet werden.
  3. Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb der Eis Arena im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Hallenverbot ausgesprochen werden. Dieses für die Eis Arena Wolfsburg ausgesprochene Verbot kann im Einzelfall, unter Beachtung der dazu von der DEL herausgegebenen Richtlinien, auf alle bei der DEL angeschlossenen Eis-Arenen und -Stadien ausgeweitet werden.
    Hallenverweise können von dem in § 2.2 dieser Hallenordnung aufgeführten Personenkreis auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann.
  4. Sollte der Veranstalter durch ordnungs- und oder rechtswidriges Verhalten zu Schadenersatzansprüchen und/oder Geldstrafen von dritter Seite herangezogen werden, so werden diese Ansprüche im Regresswege gegen den/die Verursacher geltend gemacht. Das Gleiche gilt für Sachschäden, die der Verursacher zu verantworten hat.
  5. Verbotenerweise mitgeführte Gegenstände werden sichergestellt und, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden, nach dem Wegfall der Voraussetzung für die Sicherstellung auf Verlangen zurückgegeben oder nach Ablauf von vier Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des Betroffenen vernichtet.
    Die Stadt Wolfsburg sowie die EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen.
    Ausgenommen von der Rückgabe sind sichergestellte Gegenstände gem. § 4 und § 5 dieser Hallenordnung.

Stand: 01.08.2017